Impressum und AGB´s
Name des Unternehmens
FeelFishing, Helmut Schulz
Eingetragener Firmensitz
87650 Lauchdorf, Kirchweg 2a
Kontaktinformationen
Tel.: 0160 3054384
email: schulung@feelfishing.de
web: https://feelfishing.de
Geschäfts-ID-Nr.
HRA 9169 Amtsgericht Kempten
Umsatzsteuer-Nr.
Ust-Id.Nr: DE246119444
Ust-IdNr: DE246119444
Aufsichtsbehörde
Amtsgericht Kempten
AGB´s
Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB Stand April 2025)
§1 Allgemeines
Das angeboten Seminar von Feelfishing erhält der Kursteilnehmer das nötige Grundlagen Wissen zum Bestehen der bayerischen Fischereiprüfung. Die "allgemeinen Geschäftsbedingungen legen den Kursen-/Seminaren zu Grunde. Mündliche Zusagen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
§2 Anmeldungen / Anmeldeformalitäten
Sie können sich schriftlich, telefonisch, per Fax und im Internet anmelden. Sie erhalten von Feelfishing eine Anmeldebestätigung. Die Anmeldebestätigung ist gleichzeitig der Vertragsabschluss und eine Zeitnahe Zahlung der Kursgebühr ist dann Voraussetzung für die Kursteilnahme. Da die Teilnehmerzahl für unsere Seminare und Kurse begrenzt sind, berücksichtigt Feelfishing die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Zahlungseingangs.
Teilnehmer Zulassung an Schulung
Das Mindestalter des Teilnehmers beträgt 10 Jahre. Die Prüfung kann ab dem vollendeten 12. Lebensjahr abgelegt werden. Einen regulären Fischereischein kann man ab 14. Jahren erwerben. Ab dem 7. Lebensjahr können Kinder/Jugendliche in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers den Fischfang eigenständig (mit eigener Angelrute + eigenem Erlaubnisschein) ausüben. Ist ein Teilnehmer minderjährig, so hat seine Anmeldung durch einen Erziehungsberechtigten zu erfolgen bzw. genehmigt zu werden. (Im Falle der Anmeldung per Internet muss eine schriftliche Bestätigung der Eltern erfolgen.)
Teilnahme an Praxis Tagen (Schnupperkursen)
Jugendliche ab dem 7. Lebensjahr und Erwachsene können an Praxisnahen Schnupperkursen die an Fischteichen oder direkt an öffentlichen Gewässern stattfinden teilnehmen. Für jugendlichen Teilnehmer gilt, im Falle eines Schadens haftet der Veranstalter nur bei grober Fahrlässigkeit. Der Veranstalter haftet nicht dafür, wenn z.B. ein Kind ins Wasser fällt, sich an einem Haken sticht, den Fuß verknackst oder von der Gruppe entfernt und einem Unfall erleidet wenn es nicht dem Veranstalter Folge leistet. Hierauf sollten die Eltern schon im Vorfeld die Jugendlichen schon darauf vorbereiten. Die Eltern sind verpflichtet in dieser Zeit immer telefonisch erreichbar zu sein. Der Kursleiter behält sich das Recht vor, schwerwiegenden Verfehlungen eines Jugendlichen, diesen des Kurses zu verweisen. Die Eltern erhalten dann einen Anruf Ihr Kind abzuholen. Die Kursgebühr bleibt einbehalten und wird nicht erstattet. Eventuell gefangene Fische müssen bezahlt werden. Des Weiteren sind die Eltern verpflichtet, den Jugendlichen Zeitnah zum Kursbeginn zu bringen und anschließend wieder abzuholen. Möchte ein Elternteil oder beide bei dem Kurs dabei sein, habe Sie auch die Kursgebühr zu entrichten.
§3 Absagen und Widerrufsrecht
Wochenkurse sowie Wochenendkurse
Sie können Ihre Anmeldung bis 10 Tage vor Kurs/-Seminarbeginn kostenfrei widerrufen. Feelfishing behält sich Absagen, sowie die Verlegung des Kursortes oder Terminverschiebungen (nicht erreichen der Mindestteilnehmerzahl) oder aus organisatorischen und technischen Gründen (etwa bei kurzfristigem, krankheitsbedingtem Ausfall des Referenten oder Ausfall des Schulungsortes, oder sonstige von Feelfishing nicht vertretbare Gründe) vor. Bei einer Absage durch Feelfishing versuchen wir die Teilnehmer auf einen anderen Termin und / oder einen anderen Veranstaltungsort umzubuchen, mit der Sie sich schon jetzt einverstanden erklären. Weiterhin hat Feelfishing das Recht, Teilnehmer des Kurses zu verweisen die diesen unbeabsichtigt oder beabsichtigt stören und auf Ermahnung oder Anweisung des Ausbilders nicht reagieren oder Folge leisten. Der Kursteilnehmer erhält den halben Kurspreis zurück wenn er noch nicht die die Hälfte der Kurszeit belegt hat, sollte er über die Hälfte der Kurszeit belegt haben erhält er keine Erstattung. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Der Teilnehmer, falls er verhindert ist, kann auch einen Ersatzteilnehmer benennen und entsenden. Bei kurzfristigen Anmeldungen (innerhalb 10 Tage vor Kursbeginn), kann nicht mehr abgesagt werden und die Gebühren werden einbehalten.
§4 Gebühren
Bei Zahlungsfristüberschreitung hat Feelfishing das Recht die Teilnahme an dem Kurs zu verweigern. Die Gebühren für den Besuch von Feelfishing Kursen und Seminaren sind in Euro zu entrichten und spätestens am ersten Kurs-/Seminartag vor Kurs-/Seminarbeginn fällig. Eine nur zeitweise Teilnahme an den Feelfishing Kursen und Seminaren berechtigt den Teilnehmer nicht zu einer Minderung der Kurs-/ Seminargebühr.
§5 Durchführungsabweichung
Die Lerninhalte der Kurstage können von Feelfishing kurzfristig ohne Ankündigung geändert werden. Feelfishing behält sich vor, Termine und Durchführungsorte kurzfristig zu ändern. Dennoch wird Gewährleistet, dass bei Teilnahme an allen Kurstagen die für die Prüfung erforderliche Stundenzahl in den einzelnen Themengebieten erreicht werden. Der Kursteilnehmer hat keinen Anspruch auf Behandlung eines Themengebietes durch einen bestimmten Referenten.
§ 6 Kursunterlagen
Kein Teil der Kursunterlagen darf - auch auszugsweise - ohne die schriftliche Genehmigung von Feelfishing in irgendeiner Form - auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung - reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Kursunterlagen oder von Teilen daraus behalte wir uns vor.
§7 Markenrechte-Urheberrechte
Durch Urheber und Markenrechte sind die in den Kursen eingesetzte Software geschützt. Diese darf nicht in maschineller Form verarbeitet werden, kopiert werden, oder aus dem Seminarraum entfernt werden.
§8 Haftung
Schäden: Soweit nicht durch BGB geregelt, haftet Feelfishing für von Feelfishing oder seinen Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund - einmalig bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe der Gesamtvergütung, höchstens jedoch insgesamt bis zu einem Betrag von EUR 2.000. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
§9 Technische Probleme
Feelfishing hält Online Prässenzkuse ab. Bei technischen Problemen, z.B. Ausfall des Online Schulungsraumes, Stromausfall und sonstige technische Probleme die zur Störungen und Unterbrechung des Schulungsablaufens führen, haftet Feelfishing nicht. Feelfishing wird aber soweit möglich, Zeitnah einen Nachholtermin mitteilen. Zusätzliche Kosten entstehen dem Teilnehmer nicht.
§10 Allgemeines
Erfolg: Jeder Teilnehmer kann durch Aufmerksamkeit die Seminarziele erreichen. Lernwille und Ausdauer vorausgesetzt. Für das Bestehen (Erfolg) der Prüfung haftet Feelfishing nicht.
Teilnahmevoraussetzung für die Prüfung: Jeder Teilnehmer hat eigenverantwortlich dafür zu sorgen, dass er zum Prüfungstermin die erforderliche Mindeststundenzahl insgesamt und in den einzelnen Themengebieten erreicht hat. Hierfür wird von Feelfishing keine Haftung übernommen. Sollte ein Kursteilnehmer die zur Prüfung erforderliche Stundenzahl nicht erreicht haben, hat er sich in eigener Verantwortung darum zu bemühen, diese noch rechtzeitig zu erreichen. Feelfishing ist nicht verpflichtet, Ersatzunterricht anzubieten. In Absprache besteht aber die Möglichkeit bei einer der Folgeveranstaltungen die fehlenden Stunden nachzuholen, soweit ein Platz frei ist.
Anmeldung zur Prüfung
Die Anmeldung zur Prüfung hat der Teilnehmer selbst zu tätigen. Auf Wunsch und bei rechtzeitiger Anfrage kann diese Anmeldung jedoch von feelfishing durchgeführt werden. Feelfishing ist generell nicht für die Anmeldung zur Prüfung zuständig.
Praxisstunden
Den Anweisungen des Kursleiters und seines Personals bei den Praxisstunden hat der Teilnehmer Folge zu leisten. Ein entfernen vom unmittelbaren Kursort ist untersagt. Für etwaige Unfälle bei der Missachtung von Anweisungen des Kursleiters oder unerlaubtem Entfernen vom unmittelbaren Kursort haftet der Veranstalter nicht.
§11 Minderjährige
Für Minderjährige tragen die Erziehungsberechtigten die Verantwortung dafür, dass der Minderjährige unbeschadet zum Kursort kommt und diesen verlässt. Für Zeiten außerhalb der Kurszeiten besteht keine Aufsichtspflicht durch den Veranstalter. Es wird darauf hingewiesen, dass die Praxisstunden auf einem Fischgut (Fischzucht) durchgeführt werden. Auf dem Gelände befindet sich eine Vielzahl nicht gesicherter Teiche, Becken und Bäche. Weiter werden bei der Schlachtung und dem Filetieren von Fischen scharfe Messer eingesetzt. Die eigene Durchführung einer Schlachtung von Fischen oder deren Filetieren ist nicht verpflichtend wird aber von Feelfishing dringend empfohlen. Vor Teilnahme an den Praxisterminen ist von den Eltern eine Einwilligungserklärung für den minderjährigen Teilnehmer zu unterzeichnen, soweit dieser bereits die Reife und Einsichtsfähigkeit hat, sich streng an die Anweisungen des Veranstalters zu halten und den unmittelbaren Kursort nicht entgegen der Anweisung zu verlassen. Sollte diese Reife und Einsichtsfähigkeit noch nicht bestehen und die Einwilligungserklärung nicht von einem Erziehungsberechtigten unterzeichnet sein, kann Feelfishing die Teilnahme des Minderjährigen an den Praxisstunden verweigern, soweit der Minderjährige nicht von einer volljährigen Aufsichtsperson begleitet wird.
§12 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird Kempten bestimmt.
§13 Sonstiges
Auf das Vertragsverhältnis und seine Durchführung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Diese Rechtswahl gilt auch für Verbraucherverträge, sofern Art. 29 EGBGB nicht entgegensteht. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.